Empfohlene Bootsausrüstung für Kroatien

Bei der Bootsausrüstung für Kroatien sollte bestimmtes Equipment an Bord nicht fehlen, um Probleme mit den kroatischen Behörden zu vermeiden. Eine umfassende Sicherheitsausrüstung ist vor allem auf hoher See unumgänglich.

Im kroatischen Hoheitsgewässer werden Bootseigner vermehrt gemäß kroatischer Vorschriften kontrolliert. Damit es bei der Kontrolle nicht wegen mangelnder Sicherheitsausrüstung für die Passagiere zu Problemen kommt, hat der ADAC eine Empfehlung zur Bootsausrüstung für Kroatien herausgegeben. Wer sich an das vorgeschriebene Bootequipment hält, der kann guten Gewissens und unbeschwert an der kroatischen Küste urlauben.

Empfohlene Bootsausrüstung für Kroatien

Wer mit dem Boot in kroatischem Gewässer umher schippert, der sollte unbedingt alle Utensilien an Bord haben, die im Falle von Seenot oder alleine schon bei einer behördlichen Kontrolle vorhanden sein müssen. Zur mitzuführenden Sicherheitsausrüstung auf dem Boot gehören:

*Handfeuerlöscher

2 kgbei Außen- und Innenbordmotoren bis 20 kW
6 kgbei Außen- und Innenbordmotoren über 20 kW
4 kg zusätzlichbei Wasserfahrzeugen mit Wohn- und Kocheinrichtungen

**Für das Mitführen einer Signalpistole ist der “Europäische Feuerwaffenpass” erforderlich. Jedoch ist die Einfuhr und Benutzung solch einer Signalpistole nur gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört. Die Pistole muss an Bord unter Verschluss sein und die Munition muss getrennt von der Signalwaffe aufbewahrt werden. Bei Grenzübertritt muss die Signalpistole nicht gesondert deklariert werden. Allerdings empfiehlt sich die mündliche Bekanntgabe darüber in der Bootsausrüstung für Kroatien bei den Grenzbeamten.

***Eine Seefunkanlage an Bord ist nicht vorgeschrieben, erweist sich aus Sicherheitsgründen jedoch als sinnvoll. Das Betreiben solch einer See- oder Binnenfunkanlage erfordert aber die Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Ohne Genehmigung darf nicht gefunkt werden. Wiederum im Boot eingebaute Funkgeräte, welche der allgemeinen Navigation, der Sicherheit und der nautischen Verbindung zwischen Schiffen untereinander und zum Land dienen, unterliegen bei der Einreise über See oder Land keinen Beschärnkungen. Vorausgesetzt, dass die Geräte ordnungsgemäß in den Schiffspapieren eingetragen sind.

 

Weitere Highlights:

 

Bildquelle: Adobe Stock