Ab Sommer 2020 müssen sich Drohnen-Piloten in Europa gemäß der neuen EU-Regeln offiziell registrieren. Die Registrierungspflicht gilt sowohl für den Drohnen-Betreiber, als auch für viele Flugdrohnen selbst.
In Deutschland dürfen Drohnen bis zu einer Flughöhe von 100 Metern fliegen, natürlich unter den gesetzlichen Auflagen. Doch in über 85 anderen Ländern dürfen Drohnen höher fliegen. In Kroatien sind es 120 Meter im unkontrollierten Luftraum, um Flughäfen rum jedoch nur 50 Meter. Doch während man in Deutschland ohne Genehmigung abheben kann, muss man als Urlauber in Kroatien einen postalischen Antrag für die Nutzung an die Luftfahrtbehörde von Zagreb schicken. Doch damit nicht alles. Für das Erstellen von Luftaufnahmen ist obendrein die Erlaubnis der State Geodetic Administration erorderlich, wobei es für Urlauber/private Drohnenflüge in Kroatien leider in der Regel keine Genehmigung für entsprechendes Bildmaterial gibt.
Drohnen Gesetze in Kroatien
Die gesetzlichen Drohnen Regeln in Kroatien sind für Drohnen-Piloten ziemlich umständlich. Seit 2018 erfolgt die maßgebliche Regeleinteilung von Drohnenflügen nach Gewicht der Drohne, maximaler Geschwindigkeit und Flugort. Die Kategorien für Kroatien im Überblick:
- Kategorie A: Alle Drohnen mit Aufstiegsgewicht unter 250 Gramm und mit Fluggeschwindigkeiten von weniger als 19 m/s. Bei Tag und Nacht erlaubt, in besiedelten und unbesiedelten Gebieten.
- Kategorie B1: Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm bis einschließlich 900 Gram und Maximalgeschwindigkeit von weniger als 19 m/s. (Bsp.: DJI Spark, DJI Mavic Pro.) Nur bei Tageslicht und nur in unbesiedelten Gebieten. Bereits ab 14 Jahren erlaubt, im Beisein einer Aufsichtsperson.
- Kategorie B2: Drohnen mit unter 5 kg Gewicht unabhängig von der Geschwindigkeit (Bsp.: DJI Mavic Air, DJI Phantom 4, DJI Mavic 2 Pro/Zoom) Tag- und Nachtflüge sowohl im besiedelten, als auch unbesiedelten Gebiet ab 16 Jahren erlaubt.
- Kategorie C1 und C2: Drohnen ab 5 kg Aufstiegsgewicht ab 18 Jahren. C1 nur bei Tag und in unbesiedelten Gebieten. C2 beide Gebietstypen und Tag wie Nacht.
Im unkontrollierten Luftraum wird für die Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis für Drohnenflüge benötigt. Allerdings müssen Drohnenpiloten, die Fotos oder Videos mit der Drohne machen sehr wohl eine Erlaubnis für diesen Vorgang einholen. Für die Kategorien B2 und C1 muss an offizieller Stelle eine Registrierung der Drohne erfolgen. Dazu füllt der Drohnen-Pilot das Formular FOD-FRM-005 der Croatian Civil Aviation Agency (CCAA) aus und sendet das Original an (dabei fällt pro Registrierung eine Bearbeitungsgebühr von ca. 20 Kuna an, das entspricht knapp 3 Euro):
Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo,
Odjel letačkih operacija
Ulica grada Vukovara 284, 1000 Zagreb, Hrvatska
Für Flüge der Kategorien B2, C1 und C2 ist immer auch eine Verkehrsfreigabe von der kroatischen Flugsicherung Croatia Control notwendig.
Kurzer Überblick der Drohnen Regeln Kroatiens
Zunächst müssen sich Piloten von Flugdrohnen bei der CCAA erkundigen, ob sie sich als unbemannte Flugzeugbetreiber online registrieren müssen. Außerdem sind folgende Auflagen verpflichtend:
- Maximalflughöhe 120 m in unkontrolliertem Luftraum, rund um Flughäfen maximal 50 m mit Mindestabstand 5 km
- Mindestabstand von 50 m zu Menschenansammlungen, zu Einzelpersonen so viel horizontale Distanz wie Höhe (1:1 Regel) und niemals weniger als 5 m
- Mitführen einer Drohnen-Versicherung
- Plakettenpflicht mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit nach kroatischem Recht, bei C1 und C2 feuerfeste Kennzeichnung
Private und Gewerbliche Piloten
Wer Drohnen lediglich aus Gründen der Freizeitgestaltung und als sportliche Betätigung fliegen lässt, muss sich an die rechtlichen Drohnen-Regelungen für private Personen halten. Die besagen, dass in Kroatien zwar das Fliegen mit Drohne gemäß der Kroatischen Richtlinien nach Anmeldung erlaubt ist, jedoch ist das Filmen mit Drohne in Kroatien für Urlauber untersagt. Im Umkehrschluss fallen Flüge zum Verkauf von Aufnahmen, für Vermessungen oder aus Forschungszwecken unter die Auflagen für gewerbliche Piloten.
Sicherheits- und Flugverbotszonen Kroatien
Auch mit Fluggenehmigung für das erwählte Reiseland, besitzt ein Drohnenpilot keinen Freifahrtschein um überall zu fliegen. Oft gibt es rund um Sehenswürdigkeiten, über Nationalparks und nahe von Militäreinrichtungen Flugverbote oder Sicherheitszonen, die beachtet werden müssen. Aber auch bei größeren Veranstaltungen muss darauf geachtet werden, ob dafür ein temporäres Flugverbot ausgesprochen ist. Informationen zum Drohnenflug in Kroatien gibt es bei der Croatian Civil Aviation Agency sowie das Anmeldeformular zur Registrierung des Drohnenpilots in Kroatien. Aber auch die Karte für Flugverbotszonen (Airmap – in der folgenden Karte nochmal verlinkt) in Kroatien kann für Drohnen-Piloten nützlich sein.
Drohnenflug-Richtlinien in Kroatien
- Viele Drohnen und auch der Pilot müssen gemäß EU-Richtlinien eine Registrierung vornehmen
- Es ist äußerst wichtig, sich mit den geltenden Luftverkehrsvorschriften in Kroatien vertraut zu machen und diese einzuhalten.
- Man muss sich bei der CCAA vergewissern, inwiefern man verpflichtet ist, sich und seine Drohne anzumelden und welche Flüge gemeldet werden müssen. (Freizeitflüge sind grundsätzlich unter Einhaltung der Drohnen Regeln von Kroatien erlaubt)
- Eine Plakette an der Drohne mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit.
- Das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Piloten ist nicht gestattet.
- Ein Abstand von 30 m zu Personen muss gewahrt sein. (50 m zu Menschenansammlungen)
- Keine Flüge bei Nacht und mind. 5 km Abstand zu Flughäfen. Ab 5 km Flughöhe 50m, in unkontrollierten Fluggebieten 120 m.
- Fotografieren und Filmen ist in Kroatien mit Drohnen für Touristen kaum möglich. Es bedarf dafür einer Genehmigung der State Geodetic Administration, welche in der Regel nicht für Touristen erteilt wird.
Bewährte Verhaltensweisen
Nicht in jedem Land sind die Vorschriften zum Fliegen mit unbemannten Flugobjekten so ausführlich beschrieben wie in Deutschland. Auch auf Grund von Sprachbarrieren ist das Verständnis der Drohnen Regeln weltweit nicht immer eindeutig. Um Strafrisiken beim Drohnenflug im Urlaub zu minimieren, ist es grundsätzlich sinnvoll sich an folgende Verhaltensweisen zu halten:
- Ausreichend Abstand zu Flughäfen wahren (mind. 3 km)
- Die Drohne umgehend landen, sobald sich ein bemanntes Flugobjekt nähert
- Drohnen nur innerhalb eigener Sichtweite steuern
- Abstand zu Gebäuden halten und unbeteiligte Personen meiden
- Die Privatsphäre von anderen Personen achten
- Drohnen nur mit gültiger Haftpflichtversicherung fliegen
Urheberrecht von Foto- und Videoaufnahmen
Prinzipiell dürfen Urlaubsaufnahmen einer Drohne (wenn genehmigt) von urheberrechtlich geschützten Gebäuden veröffentlicht werden, solange die aufgenommenen Bauten auch von öffentlichen Verkehrswegen möglich sind. Ausgenommen sind bekannte Bauwerke und nicht einsehbare Plätze für die Öffentlichkeit.
Die 250-Gramm-Regel
Vorneweg sei gleich gesagt: Die 250-Gramm-Regel ist kein Freifahrtschein. Doch schauen wir uns die Idee und Gültigkeit der Regelung genauer an. Das Aufkommen von immer mehr Drohnen über unseren Köpfen hat in den Regierungen berechtigte Sicherheitsbedenken ausgelöst. Drohnen können abstürzen und Menschen verletzen. Entsprechend wurden weltweit Gesetze erlassen, die sich danach richten: Je schwerer die Drohne, umso größer das Verletzungsrisiko. Schlussfolgerung ist, dass viele Länder sich einig sind, dass von Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm ein geringeres Sicherheitsrisiko zu erwarten ist. Somit sind die rechtlichen Anforderungen an diese Geräte nur mäßig, weswegen gerne von der 250-Gramm-Regel gesprochen wird.
Nachdem sich die Europäische Union auf eine 250-Gramm-Grenze geeinigt hat, die ab Sommer 2020 gültig ist, kam eine entsprechende Drohne in genau dieser Gewichtsklasse und mit Kamera auf den Markt. Mit der leichtgewichtigen DJI Mavic Mini wurde die Welt der Drohnen auf den Kopf gestellt. Der Vorteil besteht darin, dass FPV-Flüge (“first-persion-view”; Flugsicht als wäre man selbst im Cockpit) ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne durchführbar sind. Dabei darf jedoch eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten werden.
In Kroatien entfällt in dieser Gewichtsklasse von Drohnen die sonst erforderliche Erlaubnis der Luftfahrtbehöre. Aber eine Genehmigung zum Erstellen von Luftaufnahmen ist dennoch notwendig.
Nützliche Links
Weitere Highlights
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Bildquelle: Adobe Stock
Stand April 2020