Drohnen Regeln der EU: Drohnen Gesetze in Kroatien

Ab Sommer 2020 müssen sich Drohnen-Piloten in Europa gemäß der neuen EU-Regeln offiziell registrieren. Die Registrierungspflicht gilt sowohl für den Drohnen-Betreiber, als auch für viele Flugdrohnen selbst.

In Deutschland dürfen Drohnen bis zu einer Flughöhe von 100 Metern fliegen, natürlich unter den gesetzlichen Auflagen. Doch in über 85 anderen Ländern dürfen Drohnen höher fliegen. In Kroatien sind es 120 Meter im unkontrollierten Luftraum, um Flughäfen rum jedoch nur 50 Meter. Doch während man in Deutschland ohne Genehmigung abheben kann, muss man als Urlauber in Kroatien einen postalischen Antrag für die Nutzung an die Luftfahrtbehörde von Zagreb schicken. Doch damit nicht alles. Für das Erstellen von Luftaufnahmen ist obendrein die Erlaubnis der State Geodetic Administration erorderlich, wobei es für Urlauber/private Drohnenflüge in Kroatien leider in der Regel keine Genehmigung für entsprechendes Bildmaterial gibt.

Drohnen Gesetze in Kroatien

Die gesetzlichen Drohnen Regeln in Kroatien sind für Drohnen-Piloten ziemlich umständlich. Seit 2018 erfolgt die maßgebliche Regeleinteilung von Drohnenflügen nach Gewicht der Drohne, maximaler Geschwindigkeit und Flugort. Die Kategorien für Kroatien im Überblick:

Im unkontrollierten Luftraum wird für die Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis für Drohnenflüge benötigt. Allerdings müssen Drohnenpiloten, die Fotos oder Videos mit der Drohne machen sehr wohl eine Erlaubnis für diesen Vorgang einholen. Für die Kategorien B2 und C1 muss an offizieller Stelle eine Registrierung der Drohne erfolgen. Dazu füllt der Drohnen-Pilot das Formular FOD-FRM-005 der Croatian Civil Aviation Agency (CCAA) aus und sendet das Original an (dabei fällt pro Registrierung eine Bearbeitungsgebühr von ca. 20 Kuna an, das entspricht knapp 3 Euro):

Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo,
Odjel letačkih operacija
Ulica grada Vukovara 284, 1000 Zagreb, Hrvatska

Für Flüge der Kategorien B2, C1 und C2 ist immer auch eine Verkehrsfreigabe von der kroatischen Flugsicherung Croatia Control notwendig.

Kurzer Überblick der Drohnen Regeln Kroatiens

Zunächst müssen sich Piloten von Flugdrohnen bei der CCAA erkundigen, ob sie sich als unbemannte Flugzeugbetreiber online registrieren müssen. Außerdem sind folgende Auflagen verpflichtend:

Private und Gewerbliche Piloten

Wer Drohnen lediglich aus Gründen der Freizeitgestaltung und als sportliche Betätigung fliegen lässt, muss sich an die rechtlichen Drohnen-Regelungen für private Personen halten. Die besagen, dass in Kroatien zwar das Fliegen mit Drohne gemäß der Kroatischen Richtlinien nach Anmeldung erlaubt ist, jedoch ist das Filmen mit Drohne in Kroatien für Urlauber untersagt. Im Umkehrschluss fallen Flüge zum Verkauf von Aufnahmen, für Vermessungen oder aus Forschungszwecken unter die Auflagen für gewerbliche Piloten.

Sicherheits- und Flugverbotszonen Kroatien

Auch mit Fluggenehmigung für das erwählte Reiseland, besitzt ein Drohnenpilot keinen Freifahrtschein um überall zu fliegen. Oft gibt es rund um Sehenswürdigkeiten, über Nationalparks und nahe von Militäreinrichtungen Flugverbote oder Sicherheitszonen, die beachtet werden müssen. Aber auch bei größeren Veranstaltungen muss darauf geachtet werden, ob dafür ein temporäres Flugverbot ausgesprochen ist. Informationen zum Drohnenflug in Kroatien gibt es bei der Croatian Civil Aviation Agency sowie das Anmeldeformular zur Registrierung des Drohnenpilots in Kroatien. Aber auch die Karte für Flugverbotszonen (Airmap – in der folgenden Karte nochmal verlinkt) in Kroatien kann für Drohnen-Piloten nützlich sein.

Für die Weiterleitung zur “Airmap” auf den Kartenausschnitt klicken.

Drohnenflug-Richtlinien in Kroatien

Bewährte Verhaltensweisen

Nicht in jedem Land sind die Vorschriften zum Fliegen mit unbemannten Flugobjekten so ausführlich beschrieben wie in Deutschland. Auch auf Grund von Sprachbarrieren ist das Verständnis der Drohnen Regeln weltweit nicht immer eindeutig. Um Strafrisiken beim Drohnenflug im Urlaub zu minimieren, ist es grundsätzlich sinnvoll sich an folgende Verhaltensweisen zu halten:

  1. Ausreichend Abstand zu Flughäfen wahren (mind. 3 km)
  2. Die Drohne umgehend landen, sobald sich ein bemanntes Flugobjekt nähert
  3. Drohnen nur innerhalb eigener Sichtweite steuern
  4. Abstand zu Gebäuden halten und unbeteiligte Personen meiden
  5. Die Privatsphäre von anderen Personen achten
  6. Drohnen nur mit gültiger Haftpflichtversicherung fliegen

Urheberrecht von Foto- und Videoaufnahmen

Prinzipiell dürfen Urlaubsaufnahmen einer Drohne (wenn genehmigt) von urheberrechtlich geschützten Gebäuden veröffentlicht werden, solange die aufgenommenen Bauten auch von öffentlichen Verkehrswegen möglich sind. Ausgenommen sind bekannte Bauwerke und nicht einsehbare Plätze für die Öffentlichkeit.

Die 250-Gramm-Regel

Vorneweg sei gleich gesagt: Die 250-Gramm-Regel ist kein Freifahrtschein. Doch schauen wir uns die Idee und Gültigkeit der Regelung genauer an. Das Aufkommen von immer mehr Drohnen über unseren Köpfen hat in den Regierungen berechtigte Sicherheitsbedenken ausgelöst. Drohnen können abstürzen und Menschen verletzen. Entsprechend wurden weltweit Gesetze erlassen, die sich danach richten: Je schwerer die Drohne, umso größer das Verletzungsrisiko. Schlussfolgerung ist, dass viele Länder sich einig sind, dass von Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm ein geringeres Sicherheitsrisiko zu erwarten ist. Somit sind die rechtlichen Anforderungen an diese Geräte nur mäßig, weswegen gerne von der 250-Gramm-Regel gesprochen wird.

Nachdem sich die Europäische Union auf eine 250-Gramm-Grenze geeinigt hat, die ab Sommer 2020 gültig ist, kam eine entsprechende Drohne in genau dieser Gewichtsklasse und mit Kamera auf den Markt. Mit der leichtgewichtigen DJI Mavic Mini wurde die Welt der Drohnen auf den Kopf gestellt. Der Vorteil besteht darin, dass FPV-Flüge (“first-persion-view”; Flugsicht als wäre man selbst im Cockpit) ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne durchführbar sind. Dabei darf jedoch eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten werden.

In Kroatien entfällt in dieser Gewichtsklasse von Drohnen die sonst erforderliche Erlaubnis der Luftfahrtbehöre. Aber eine Genehmigung zum Erstellen von Luftaufnahmen ist dennoch notwendig.

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Bildquelle: Adobe Stock

Stand April 2020