Für Skipper werden diverse Gebühren für Boote in Kroatien fällig, wenn sie kroatische Gewässer befahren möchten. Der Nachweis über die Bezahlung der Gebühren beim kroatischen Hafenamt ist immer für mögliche Kontrollen der Behören an Bord mitzuführen.
Unabhängig von der Kurtaxe müssen Bootseigner in Kroatien auch Gebühren Schifffahrtssicherheit entrichten. Diese Kostenstelle gilt auch für Beiboote über 2,50 m Länge sowie über 5kW Motorenleistung. Skippern ist die Gebühr oft auch als Vignettengebühr geläufig.
Allgemeine Gebühren für Boote in Kroatien
Bootsbesitzern, deren Boote unter kroatischer Flagge fahren, bekommen die fällige Gebührenrechnung einfach auf postalischem Weg zugesendet. Für ausländische Sportboote sind die Gebühren für Boote in Kroatien bei den örtlichen Hafenämtern zu begleichen. Der Zahlungsnachweis der Gebühren ist für mögliche Kontrollen der kroatischen Behören stets beim Bootfahren mitzuführen. Im Einzelnen sind folgende Gebühren für Boote in Kroatien für ein Jahr bei Hafenämtern zu bezahlen:
- Verwaltungsgebühr: 40 Kuna (Stand 2019)
- Schiffsicherheits- und Gewässerschutzgebühr: abhängig von Bootslänge und Antriebsleistung (Bsp.: Ein 10 m langes Boot mit Motorleistung 40kW kostet 280 Kuna)
- Gebühr für Seekarte mit Vorschriften für Wassersportler: 20 Kuna (Muss nur bei erstmaliger Einreise nach Kroatien mit dem Boot gekauft werden)
- Leuchtfeuergebühr: 10 Kuna pro einen Meter Bootslänge
Gebührentabelle für Boote in Kroatien
Bootslänge (in m) | Verwaltungsgebühr | Schiffsicherheitsgebühr | Seekarte | Leuchtfeuergebühr |
---|---|---|---|---|
≤ 2,5 | 40 Kuna | 20xL + 2xkW | 20 Kuna | 10 Kuna x L |
2,51 - 11,99 | 40 Kuna | 20xL + 2xkW | 20 Kuna | 10 Kuna x L |
12,00 - 40,00 | 40 Kuna | 20xL + 2xkW | 20 Kuna | 25 Kuna x L |
(= 40kn + 20 x 13,55m + 2 x 60kW + 20kn + 25kn x 13,55m)
Stand 2019
Kurtaxe für Touristen
Den meisten Urlaubern ist der Begriff “Kurtaxe” für Übernachtungen im Hotel, beim Camping und in Privatunterkünften ein Begriff. Doch auch in der Schifffahrt gibt es eine weitere, davon unabhängige Kurtaxe für Bootseigner, deren Boote länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind. Die Aufenthaltsgebühr, also die sogenannte Kurtaxe, ist pauschal für den Bootseigner und alle auf dem Boot übernachtenden Personen bei der Anmeldung im Hafenbüro zu entrichten. Die Höhe der Kurtaxe ist abhängig von der Bootslänge und Aufenthaltsdauer in Kroatien. In der Regel variieren die Kosten von 150 bis 1700 Kuna. Eine genauere Übersicht gab der ADAC für 2019 heraus:
Kurtaxe für Boote (von 5 bis 9 m)
Zeitraum | 2019 in Kuna | 2018 in Kuna |
---|---|---|
bis zu 3 Tage | 90,00 | - |
bis zu 8 Tage | 210,00 | 130,00 |
bis zu 15 Tage | 360,00 | 240,00 |
bis zu 30 Tage | 600,00 | 400,00 |
bis zu 90 Tage | 1.410,00 | 950,00 |
bis zu 1 Jahr | 1.800,00 | 2.000,00 |
Zukünftig soll es möglich sein, die kroatische Kurtaxe auch in den Marinas zu entrichten. Dies würde die Wartezeiten für Wassersportfreunde vor allem in der Hochsaison erheblich reduzieren.
Sondergebühren Nationalpark Kornati
Nachdem die Gebühren für den Nationalpark Kornati im Jahr 2018 um rund 30% erhöht wurden, sind die Preise im Jahr 2019 gleichgeblieben. Wer mit dem Boot in das wunderschöne Inselreich, bestehend aus 89 Inseln, Inselchen und Felsen, fahren will, der muss sich vorher um ein Erlaubnisticket für das Archipel kümmern. Der Online-Kauf des Parktickets ist günstiger, als es später vor Ort zu kaufen.
Weitere Highlights:
- Einreise mit dem Boot nach Kroatien auf dem Landweg
- Seeweg: Einreise mit eigenem Boot nach Kroatien
- Zoll Boot Kroatien: Zollbestimmungen auf See
- Verkehrsvorschriften für Sportboote
- Mitzuführende Unterlagen auf dem Boot
- Bootsführerschein für Kroatien
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