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Mit der Drohne in den Urlaub – Allgemeine Infos

By Diana Schneider

April 20, 2020

Mit der Drohne in den Urlaub reisen ist mittlerweile für viele nicht nur beruflich notwendig, sondern auch für Urlaubserinnerungen eine unabdingbare Bereicherung. Doch wer seine Flugdrohne auf Reisen nimmt, muss sich an die unterschiedlichen Gesetzesvorgaben der einzelnen Länder halten.

Grundsätzlich ist das Transportieren von Drohnen und den dazu gehörigen LiPo-Akkus im Flugzeug kein Problem, auch nach Kroatien. Doch wie verstaut man den Multikopter im Flugzeug? Es gibt zwar für das Reisen mit Drohnen eine internationale Richtlinie, jedoch regeln die einzelnen Airlines den Transport von Drohnen im Detail unterschiedlich. Ab dem Sommer 2020 gelten zudem in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Rechtsbestimmungen. Durch die EU-weiten Drohnengesetze wird die Drohnennutzung in vielen Urlaubsländern um ein Wesentliches einfacher. Mit der Drohne in den Urlaub zu reisen ist also kein Hexenwerk, aber man sollte sich vorher unbedingt bei den jeweiligen Fluganbietern und Ländern informieren.

Darf eine Drohne ins Handgepäck?

Während das Gehäuse der Drohne bequem im Koffer verstaut werden darf, müssen die Akkus (in den meisten Fällen handelt es sich um Lithium Polymer Akkus, sog. “LiPos”) unbedingt sicher im Handgepäck verpackt werden. Bei den Akku-Systemen handelt es sich um entzündbares Gefahrgut. Sollte der unwahrscheinlich Fall eintreten, dass sich ein Akku entzündet, kann die Crew an Board schnell reagieren und den Brand im Handgepäck schnell löschen. Zwei Maßnahmen sollten

Allgemeine Formel zur Mitnahme von LiPo-Akkus

Grundsätzlich sollte sich jeder Drohnen-Pilot vor Antritt seines Fluges bei der jeweiligen Fluglinie schlau machen, welche Regelungen im einzelnen für das Mitführen einer Drohne vorliegt, um böse Überraschungen zu vermeiden. Herkömmliche Drohnen-Akkus haben übrigens eine Kapazität von 100 Watt-Stunden (z.Bsp. die DJI Mavic Pro, DJI Phantom 4 Pro etc.). Davon dürfen sich gemäß den Richtlinien der Internat. Flug-Transport-Vereinigung maximal 20 Exemplare an Bord befinden. Bei größeren Drohnen-Akku-Kapazitäten beschränkt sich die Stückzahl sogar nur auf insgesamt 2 Akkus.

Die Zulassung mitgeführter LiPo-Akkus in Flugzeugen wird über die Watt-Stunden (kurz Wh) ermittelt. Diese lässt sich auch durch Multiplikation der auf dem Akku angegebenen Ampere-Stunden und der Volt-Zahl ermitteln. Der Drohnen-Pilot von MyRoad liefert für die Berechnung folgendes Beispiel: “Ein Phantom-Akku mit 5.200 mAh und 11,1 V hat damit 57,72 Wh (denn 5,2 Ah x 11,1 V = 57,72 Wh).” Desweiteren verweist Drohnen-Pilot Francis auf die Richtlinie der IATA (International Air Transport Association), die Fluggesellschaften folgenden Umgang empfehlen:

Diese Vorgaben sind jedoch nur Richtlinien, die von Airline zu Airline variieren können.

Croatia Airlines: Bei Croatia Airlines ist beispielsweise das Mitführen von über 160 WH Akkus nicht gestattet. (Ebenso bei Lufthansa). Weitere Informationen sind auf der jeweiligen Homepage des Flugbetreibers zu finden, oder auch eine kleine Übersicht bei My-Road.de.

Flugtransport: Mit der Drohne in den Urlaub

Die Drohne ohne Akkus kann den Flug über als Handgepäck in einen verschließbaren Koffer im Drohnen-Rucksack. Dies ist die sicherere Variante, um einen Verlust der Drohne zwischen Flug und Landung zu vermeiden. Allerdings ist dies bei großen Multikoptern nicht möglich, diese müssen inklusive der Ausrüstung im aufgegebenen Koffer aufgegeben werden.

Für den Transport der Drohne selbst gibt es ein paar Anforderungen, die der richtige Drohnenrucksack erfüllen sollte. Empfehlungen zum optimalen Rucksackmodell für Drohnen sind ebenfalls in den “Tipps” unserer Webseite zu finden.

Grundsätzlich sollte sich jeder Drohnen-Pilot vor Antritt seines Fluges bei der jeweiligen Fluglinie schlau machen, welche Regelungen im einzelnen für das Mitführen einer Drohne vorliegt, um böse Überraschungen zu vermeiden. Herkömmliche Drohnen-Akkus haben übrigens eine Kapazität von 100 Watt-Stunden (kurz WH) – (z.Bsp. die DJI Mavic Pro, DJI Phantom 4 Pro etc.). Davon dürfen sich gemäß den Richtlinien der Internat. Flug-Transport-Vereinigung maximal 20 Exemplare an Bord befinden. Bei größeren Drohnen-Akku-Kapazitäten beschränkt sich die Stückzahl sogar nur auf insgesamt 2 Akkus.

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Bildquelle: Adobe Stock

Stand April 2020