Reisehaftpflichtversicherung

Wer im Ausland Schaden verursacht, sollte gut versichert sein. Denn die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz gilt auch in anderen Ländern – und Schäden an Fahrzeugen und Behandlungskosten für geschädigte Personen kosten meistens viel ins Geld. Aber keine Panik, denn die Privathaftpflicht gilt auch im Ausland. Informieren Sie sich aber vor Antritt der Reise bei Ihrer Versicherung über die wichtigsten Bedingungen, zeitliche Begrenzungen und übliche Vereinbarungen zum Versicherungsschutz.

Prüfen, ob Reisehaftpflichtversicherung nötig

Ihre im Inland abgeschlossene Privathaftpflicht behält also auch im Ausland ihre Gültigkeit. Jedoch unterscheiden sich die Länge Ihres Aufenthalts oder die Gültigkeitsbereiche Ihrer Police je nach Versicherung.  Meistens ist der Aufenthalt bis zu 12 Monaten im Ausland geregelt. Das bedeutet, dass Ihre private Haftpflichtversicherung für die gleichen Sach-, Vermögens- und Personenschäden aufkommt wie im Inland. Das gilt ebenso für Behandlungskosten sowie bei berechtigten Schmerzensgeldforderungen.

Fazit: Eine Reisehaftpflichtversicherung benötigen Sie nur dann, wenn Sie keine private Haftpflichtversicherung haben.

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