Der Cipiko-Palast in Trogir
Als älteste Stadt in Dalmatien hat Trogir zahlreiche Sehenswürdigkeiten zu bieten, so auch den Cipiko-Palast. Trogir gibt es schon seit dem 3. Jahrhundert und den Atem der Geschichte spüren Besucher auch sofort, wenn sie durch die prächtige Altstadt spazieren.
Bei einem Spaziergang gibt es viel zu entdecken, selbst wenn Besucher einfach völlig planlos durch die alten Gassen streifen. Hinter jeder Ecke gibt es etwas Neues zu entdecken, denn hier ist der Atem der Geschichte buchstäblich lebendig. Der Cipiko-Palast in Trogir ist der beste Beweis dafür.
Der große und der kleine Cipiko-Palast
Der kleine Cipiko-Palast, an dem Niccolo di Giovanni nach 1470 arbeitete, befindet sich gegenüber der Basilika St. Martin oder St. Barbara. Im Innenhof oberhalb der Stufen ist ein Relief mit dem Porträt von Alvise Cipiko, Sohn von Koriolan, zu sehen. Die Fassade des Palasts, die zum Platz hinweist, wurde von Ignacije Macanović restauriert. Der kleine Cipiko-Palast ist aber auch noch mit dem großen Cipiko-Palast verbunden, um noch mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Auf diese Weise ist es der Patrizierfamilie Cipiko tatsächlich gelungen, die gesamte Westseite des Platzes in der Alstadt Trogir für sich einzunehmen. Dies gelang Vater und Sohn Petar und Koriolan Cipiko besonders durch eine strenge Familien-Strategie und geschickte Heiraten. Dies zeigt sich auch an den vielen Familiensiegeln, Wappen und Symbolen, die darauf hinweisen, wie weit der Einfluss dieser Familie durch geschicktes Taktieren wirklich reichte.
Patrizierfamilie repräsentiert ihren Reichtum
Der Cipiko-Palast wurde von der gleichnamigen Patrizierfamilie in Auftrag gegeben, um der Welt den eigenen Reichtum deutlich vor Augen zu führen. Anhand der Optik des Gebäudes ist deutlich der Zwiespalt zwischen Tradition und Moderne zu erkennen. Besondere Hingucker sind dabei die Drillingsfenster, die typisch für die venezianische Gotik sind. Auch das Portal des Bildhauers Fiorentino ist ein echtes Highlight, da es als eines der ersten Renaissancewerke der Stadt gilt.
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